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So beantragen Sie Ihre Kur

Eine Kur bzw. Rehamaßnahme kann jeder beantragen, der seine Gesundheit gefährdet sieht und erhalten möchte. Der Begriff "Kur" umfasst ein breites Spektrum von Therapieverfahren, die je nach Schwere des Krankheitszustandes differenziert eingesetzt werden.

Es ist Sache des behandelnden Arztes, die Dringlichkeit einer Kur zu bescheinigen bzw. eine Kur oder sogar einen geeigneten Kurort bzw. eine -einrichtung mit geeigneten Therapiekonzepten zu empfehlen (die Rentenversicherungen entscheiden selbst.) Je nach Schwere des Krankheitszustandes wird Ihnen Ihr Arzt eine ambulante oder stationäre Kur empfehlen. Beide Kurformen dauern in der Regel drei Wochen.

Die Krankenkasse ist immer Ihr Ansprechpartner, ob die Kur von der Krankenkasse oder von der Rentenversicherung getragen werden soll. Dort erhalten Sie alle notwendigen Auskünfte und auch die Antragsformulare. Beihilfeberechtigte wenden sich an ihre Beihilfestelle.

Bevor eine beantragte Kur durch einen Sozialleistungsträger bewilligt werden kann, ist grundsätzlich stets eine Überprüfung der Notwendigkeit der Maßnahme durch eine neutrale ärztliche Institution vorgeschrieben (Medizinischer Dienst, Amtsarzt oder andere).

Wer trägt die Kosten?

Sie können jederzeit auf eigene Kosten zur Kur fahren. Wenn die Kur medizinisch notwendig geworden ist, gibt es nach wie vor die Möglichkeit, die Kosten von einem der Leistungsträger ganz oder teilweise ersetzt zu bekommen. Zuständig ist:

Gesetzliche Einschränkungen

Für die Gewährung von Kuren gilt eine Reihe von gesetzlichen Beschränkungen. Die wichtigsten sind:

Quelle: Bayerischer Heilbäderverband, www.gesundes-bayern.de

Der Kneippkurort Oy-Mittelberg ist Mitglied im Bayerischen Heilbäderverband.

  
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