§§ 14, 150, 150a Gewerbeordnung
Gewerbemeldungen sind in der Regel persönlich zu tätigen.Gewerbeauskünfte werden nur auf schriftliche Anfrage erteilt. In der Anfrage sind alle bekannten Daten über den Gewerbebetrieb anzugeben.Ein Gewerbezentralregisterauszug ist persönlich zu beantragen.