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Melderegisterauskünfte

Auskünfte aus dem Melderegister erfolgen schriftlich bei der Gemeinde unter Angabe aller Daten, der gesuchten Person betreffend. Eine Auskunft kann nur erteilt werden, wenn die Person eindeutig identifizierbar ist. Außerdem muss angegeben werden, dass die Auskunft nicht für gewerbliche Zwecke und nicht für Werbung oder Adresshandel verwendet wird.

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